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Was ist häusliche Gewalt?

Definition, Begriffsbestimmung

Polizei und Justiz haben sich darauf verständigt, unter dem Begriff "Häusliche Gewalt" die Gewalttaten zusammen zu fassen, die in familiären oder anderen nahen Beziehungen im häuslichen Bereich stattfinden:

  • in ehelichen / nichtehelichen Paarbeziehungen,
  • in anderen Formen des Zusammenlebens, z.B. Mutter-Sohn, Senioren-Wohngemeinschaft (nicht Heim),
  • in gleichgeschlechtlichen Paarbeziehungen.

Von häuslicher Gewalt wird auch dann gesprochen, wenn sich die Beziehung in Auflösung befindet oder bereits aufgelöst ist. Die Gewalttat muss nicht in der gemeinsamen Wohnung begangen werden, sondern wird auch dann als häusliche Gewalt bezeichnet, wenn sie in öffentlichen oder Geschäftsräumen stattfindet.

Eine weitere Definition finden wir bei Andrea Büchler, einer Schweizer Rechtswissenschaftlerin:

"Häusliche Gewalt umfasst jede Verletzung der körperlichen oder seelischen Integrität einer Person, die unter Ausnutzung eines Machtverhältnisses durch die strukturell stärkere Person zugefügt wird" [1]

Nationale und internationale Untersuchungen belegen, dass häusliche Gewalt zu über 90 % von Männern an Frauen verübt wird[2]. Aber auch Männer können Opfer häuslicher Gewalt werden. Leben Kinder in der häuslichen Gemeinschaft, sind sie immer direkt oder indirekt mit betroffen.

Formen häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt ist in der Regel keine einmalige Tat, sondern besteht aus einem komplexen System gewalttätiger Handlungen und Verhaltensweisen.
In der Literatur [3] werden die vielfältigen Formen der Gewalt in fünf Typen zusammengefaßt:

Dekoration Körperliche Gewalt
wie Schläge, Tritte, Würgen, tätliche Angriffe bis hin zu Tötungsdelikten

Sexualisierte Gewalt
z.B. das Erzwingen von sexuellen Handlungen, Zwang zur Prostitution

Psychische Gewalt
wie Bedrohen, Beleidigen, Einschüchtern, Demütigen, Essensentzug

Wirtschaftliche Gewalt
z.B. Arbeitsverbot, Zwang zur Arbeit, alleinige Verfügung über die Finanzen durch den Partner

Soziale Gewalt
z.B. das Bestreben, jemanden zu isolieren, Kontrolle und Verbot von Kontakten, Einsperren.

Diese Handlungen sind mit der Absicht verbunden, Macht auszuüben und Kontrolle über die Partnerin (seltener über den Partner) und über ihr Denken und Handeln zu gewinnen. Damit wird ein Empfinden von Wertlosigkeit und Selbstaufgabe erzeugt, um widerstandslos für die Bedürfnisse des Partners zur Verfügung zu stehen.

Fünf falsche Annahmen über häusliche Gewalt

Gewalt findet in engen partnerschaftlichen und familiären Beziehungen statt, also in einem Bereich, in dem Menschen üblicherweise Vertrauen, Zuneigung, Liebe und Glück suchen. Die Tatsache, daß Gewalt ausgerechnet in engen menschlichen Bezügen so häufig ist, ist schwer auszuhalten. Wohl deshalb sind die folgenden fünf Annahmen weit verbreitet: Sie verschleiern, daß häusliche Gewalt eine Rechtsverletzung ist. Dies macht es leichter, wegzusehen. Gleichzeitig werden die Täter geschützt, die Opfer nicht ernst genommen.

1. Frauen sind im Grunde selbst schuld oder »Warum mußte sie ihn auch provozieren?«

Diese Annahme entschuldigt und schützt den Täter. Dem Opfer wird Mitschuld und Verantwortung für die Gewalthandlungen zugeschrieben. Täter sind zu 100 Prozent verantwortlich für ihre Gewalttaten!

2. Besser nichts sehen, nichts hören, nichts sagen oder »Das ist doch deren Privatangelegenheit!«

Mich nicht einzumischen erspart mir wahrscheinlich Ärger und Schwierigkeiten. Aber auch diese Annahme schützt den Täter, der vielleicht gerade eine schwere Straftat begeht. Anonymität ist ein Risikofaktor für häusliche Gewalt. Sprechen Sie mit der Nachbarin, der Kollegin, der Freundin, wenn Sie glauben, daß sie betroffen ist! Wenn Sie zweifeln, wenden Sie sich (auch anonym) an die Frauenberatungsstelle. Rufen Sie im Notfall die Polizei!

3. Er schlägt nur, wenn er betrunken ist oder »Der Alkohol ist an Allem schuld!«

Noch eine Entlastung für den Täter. Es stimmt: Alkohol wirkt enthemmend und kann die Aggressivität steigern. Verantwortlich für den Alkoholkonsum und sein Verhalten ist jedoch alleine der Täter! Alkoholmißbrauch oder -sucht ist eine behandlungsbedürftige Erkrankung. Neben seiner Gewalttätigkeit hat der Täter ein weiteres Problem, für dessen Lösung er professionelle Hilfe (Arzt, Klinik, Suchtberatung) benötigt. Auch für die Entscheidung, das Hilfesystem in Anspruch zu nehmen, ist allein der Kranke verantwortlich.

4. Das kommt ja nur in gewissen Kreisen vor oder »Pack schlägt sich, Pack verträgt sich«

Gewalt in Paarbeziehungen ist weder bildungs- noch schichtabhängig [Quelle 2, S. 21]. Außerdem verstärkt sich häusliche Gewalt in der Regel mit zunehmender Dauer. Das Rad der Gewalt dreht sich mit der Zeit schneller, bis es zur Eskalation kommt, wenn nicht gegengesteuert wird.

5. Sie kann ihn ja jederzeit verlassen oder »So schlimm kann es offenbar nicht sein«

Die Annahme geht davon aus, daß die Trennung vom gewalttätigen Partner das Mittel der Wahl ist und diese Trennungsentscheidung umso leichter fallen müßte, je schwerwiegender die Gewalttaten sind.
In Wahrheit stecken viele misshandelte Frauen in einem Wirrwarr der Gefühle. Viele nehmen den Täter in Schutz und versuchen, die Fassade einer intakten Familie aufrecht zu erhalten. Viele Frauen suchen die Schuld bei sich und versuchen, den nächsten Gewaltausbruch zu verhindern, indem sie "alles richtig" machen. Manche Frauen glauben, daß der gewalttätige Partner eine vorübergehende Krise durchmacht und sie ihn jetzt nicht allein lassen dürfen. Manche Partner drohen mit Selbsttötung, Rache oder weiteren Gewalttaten, wenn die Frau sich trennen sollte. Viele Frauen wollen ihren Kindern nicht den Vater entziehen. Manche Frauen haben Angst davor, daß Andere ihnen vorwerfen könnten, mit der Trennung die Familie zerstört zu haben. Viele Frauen leben in materieller Abhängigkeit vom Partner und haben Angst vor sozialem Abstieg nach der Trennung. Eine Trennungsentscheidung ist niemals einfach. Fachberatung kann helfen, die Gedanken zu ordnen und einen Weg zu finden.

Statistik und Zahlen

Nach der repräsentativen Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland" (2004)[2] des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben 40% der Frauen körperliche oder sexuelle Gewalt oder beides seit dem 16. Lebensjahr erlebt. 42% der befragten Frauen gaben an, Formen von psychischer Gewalt erlebt zu haben. 13% der Befragten, also fast jede siebte Frau gab an, seit dem 16. Lebensjahr strafrechtlich relevante Formen sexuell erzwungener Handlungen erlebt zu haben. 80 Prozent dieser Gewalttaten wurden durch Partner oder Personen aus dem familiären Umfeld ausgeübt.

Insbesondere Frauen, die ihre Partner verlassen wollten, hatten ein erhebliches Risiko, Gewalt zu erfahren.

Einige Zahlen aus dem Kreis Euskirchen für das Jahr 2006 (Quelle: Polizei Euskirchen externer Link). Die Zahlen in Klammern sind Vergleichswerte von 2005:

105 (74) Anzeigen wegen häuslicher Gewalt,
70 (52) Fälle, in denen es zum polizeilichen Einschreiten und Anzeigen wegen einfacher Körperverletzung kam,
14 (15) Anzeigen wegen schwerer Körperverletzung,
12 (3) Fälle von Bedrohungen,
1 (1) Fall von Misshandlung von Schutzbefohlenen und sexueller Nötigung,
76 (50) mal wurde eine Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot ausgesprochen,
53 (28) mal wurden Opfer häuslicher Gewalt an Beratungsstellen vermittelt.

Folgen häuslicher Gewalt

Die gesundheitlichen Auswirkungen häuslicher Gewalt reichen von körperlichen Verletzungen, psychosomatischen Beschwerden, psychischen Störungen und Erkrankungen bis hin zum Tod. Die Studie Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland kommt zu folgenden Ergebnissen:

(S. 10) Bei 64% der gewaltbetroffenen Frauen hatten die Übergriffe duch den (Ex-)Partner körperliche Verletzungen von Prellungen und blauen Flecken bis hin zu Verstauchungen, Knochenbrüchen, offenen Wunden und Kopf-/Gesichtsverletzungen zur Folge. Bei 9% der Fälle bezogen sich die Übergriffe ausschließlich auf die Ebene erzwungener sexueller Handlungen, bei 70% auf körperliche Auseinandersetzungen und bei 20% sowohl auf sexuelle wie auf körperliche Übergriffe. Etwa ein Drittel dieser Frauen hat nach der Tat medizinische Hilfe in Anspruch genommen.

Je nach Gewaltform wurden von 56% bis über 80% der gewaltbetroffenen Frauen psychische Folgebeschwerden benannt.

Der wissenschaftliche Bericht zum S.I.G.N.A.L.-Interventionsprogramm[5] am Universitätsklinikum Benjamin Franklin Berlin macht folgende Angaben:

(S. 26) "Direkte körperliche Folgen bilden Hieb- und Stichverletzungen, Schnitt- Platz-, Riss- und Brandwunden, Prellungen, Hämatome, Würgemale. Häufig beschrieben werden Kopf-, Gesichts-, Nacken-, Brust-, Armverletzungen, Frakturen insbesondere des Nasenbeins, Arm- oder Rippenbrüche, Trommelfellverletzungen, Kiefer- und Zahnverletzungen. Je nach Art der Verletzungen können bleibende Behinderungen entstehen. ... Im Zusammenhang mit sexueller Gewalt kommt es zu vaginalen Verletzungen und Blutungen, Harnwegsinfektionen, Störungen der Menstruation und Beeinträchtigungen der reproduktiven Gesundheit..."
(S. 26) "Psychische Folgen von häuslicher Gewalt sind ... insbesondere Depression, Angst- und Panikattacken, Nervosität, Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche, Störungen des sexuellen Empfindens, Angst vor Nähe und Intimität, der Verlust von Selbstachtung und Selbstwertgefühl. ... Aufgrund von sexuellen Gewalterfahrungen ... sowie Gewalt in der Partnerschaft gilt für Frauen ein wesentlich höheres Risiko für posttraumatische Belastungsstörungen..."

Die Konfrontation mit Gewalt kann zu gesundheitsgefährdenden Überlebensstrategien führen:

(S. 26)"...Der Konsum von beruhigenden, berauschenden oder realitätsverändernden Substanzen wie Nikotin, Alkohol, Medikamnte oder andere Drogen dient der inneren Flucht, dem Verdrängen und Vergessen... . Frauen, die in ihrer Kindheit sexuell mißbraucht wurden, zeigen häufig suchthafte Essstörungen und ein risikoreiches Sexualverhalten."

Für viele Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, ist eine Arztpraxis oder eine Notfallambulanz eines Krankenhauses die erste und oft auch die einzige Anlaufstelle nach der Tat. Damit kommt den Ärztinnen und Ärzten und dem medizinischen Fachpersonal eine besondere Rolle bei der Erkennung von Gewalttaten und der Betreuung der Gewaltopfer zu. Die Ärztekammer Nordrhein hat an einem Leitfaden[6] mit praxisrelevanten Informationen für Ärztinnen und Ärzte bei der Diagnose, Dokumentation und Behandlung von betroffenen Frauen und Mädchen mitgearbeitet.


Quellen: